Geburtsschaden
Ein Geburtsschaden ist eine äußerst belastende und traumatische Erfahrung. Ein schwer geschädigtes Kind ist eine extreme Herausforderung für Eltern. Da das Kind ein Leben lang versorgt werden muss und die Einschränkungen nicht nur für das Kind, sondern auch für Eltern enorm sind, geht es hierbei häufig um Schadensersatz in siebenstelliger Höhe. Das führt – umgekehrt – regelmäßig dazu, dass rechtliche Auseinandersetzungen wegen Schadensersatz aus geburtshilflichen Fehlern mit großem Engagement geführt werden müssen, denn auch die Gegenseite wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, hohe oder sehr hohe Schadensersatzforderungen zu bezahlen.
Wir sind in der Lage, durch unsere langjährige interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen den medizinischen Vorgang und den Verlauf der Schwangerschaft vor der Geburt und schließlich das geburtshilfliche Management während der Geburt im Detail nachzuvollziehen.
Uns sind die typischen Problemlagen (Schulterdystokie, Geburtsstillstand, HELLP-Syndrom etc.) bekannt. Außerdem kennen wir genau die geburtshilflichen Manöver, die in den verschiedenen Situationen durchgeführt werden.
Auf dieser Grundlage können wir sehr präzise beurteilen, ob sich der Vorwurf eines fehlerhaften Geburtsmanagements erheben und ausreichend begründen lässt. Auch die Bezifferung der Schäden ist im Geburtsschadenfall sehr kompliziert, da eine Vielzahl von materiellen Schäden (bis zum Kauf eines behindertengerechten Hauses) möglich ist. Durch eine Vielzahl von Verfahren sind wir ohne Weiteres in der Lage, auch umfangreiche Schadensberechnungen für Sie vorzunehmen.
Wie geht es weiter?
Möglicher Ablauf
Behandlung durch Ihren Arzt oder Hebamme
Nachträgliche Schäden
durch falsche Behandlung
Erstberatung von uns für Sie
Prüfung der medizinischen
und juristischen Situation
Wir vertreten Sie außer-
gerichtlich sowie vor Gericht
Ziel ist ein gerechter Ausgleich
gegenüber Ärzten, Krankenhäusern
oder Hebammen