Arzthaftungsrecht
Arzthaftung ist ein Gebiet des Medizinschadensrechts. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Ärzten ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Das ist dann der Fall, wenn das ärztliche Handeln dem fachärztlichen Standard nicht entspricht, sog. Behandlungsfehler. Außerdem muss durch den Behandlungsfehler ein Schaden entstanden sein. Es ist immer zu unterscheiden zwischen schicksalhaftem Verlauf und Unterschreitung des Facharztstandards. Bei einem schicksalhaftem Verlauf verwirklicht sich ein bestimmtes Risiko der Behandlung. Das führt nur dann zum Schadensersatz, wenn über das Risiko vor der Behandlung nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Ein Behandlungsfehler führt immer zum Ersatz des daraus folgenden Schadens.
Wir sind in der Lage, durch unsere langjährige interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen den medizinischen Vorgang und den Verlauf Ihrer ärztlichen Behandlung im Detail nachzuvollziehen. Wenn wir einen Operationsbericht mit ärztlicher Hilfe besprochen haben, wissen wir genau, was auf dem Operationstisch passiert ist. Und nur dieses Wissen ermöglicht es uns zu beurteilen, ob alles richtig gelaufen ist. Wir sind auch in der Lage, Dokumentationslücken zu entdecken und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen. Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen die möglichen Schritte ein und führen die angezeigten Verfahren für Sie durch.
Wie geht es weiter?
Möglicher Ablauf
Behandlung durch Ihren Arzt
Nachträgliche Schäden
durch falsche Behandlung
Erstberatung von uns für Sie
Prüfung der medizinischen
und juristischen Situation
Wir vertreten Sie außer-
gerichtlich sowie vor Gericht
Ziel ist ein gerechter Ausgleich
gegenüber Ärzten oder Krankenhäusern